Warum werden Bußgelder, gerade im Betreff des § 12 der STVO(Halten/ Parken), vorzugsweise auf der Rathausstraße und den ersten 30 Metern der Bahnstraße erhoben? Ich hoffe, dies ist nicht auf fehlende juristische Kenntnisse zurückzuführen. In manchen Bereichen sieht es so aus, als hätte sich ein Gewohnheitsrecht durchgesetzt.